HinSchG

Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgebende („Whistleblower“) leisten einen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen (Rechts- und Regelverstöße) in Unternehmen und Behörden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist, Hinweisgebende vor Benachteiligungen oder Repressalien zu schützen, ihnen Rechtssicherheit zu geben und ihre Identität zu schützen.

Was kann gemeldet werden?

Meldefähig sind in Zusammenhang mit der Tätigkeit bei Nestwärme Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind. Dazu zählen neben den Straftatbeständen der Beleidigung, des Betrugs oder der Steuerhinterziehung insbesondere Verstöße gegen Gesetze aus dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie Verstöße gegen diverse Rechtsvorschriften (z. B. Umweltschutz, Datenschutz oder Geldwäsche).

Was kann nicht gemeldet werden?

Nicht durch das HinSchG geschützt sind Meldung und Offenlegung von Verstößen, die nicht straf- oder bußgeldbewehrt sind bzw. die Meldung von privatem Fehlverhalten, wenn dieses keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit hat, auch wenn die hinweisgebende Person im beruflichen Zusammenhang hiervon erfährt.

Wer ist meldeberechtigt?

Mitarbeitende von Nestwärme können Hinweise melden, wenn sie in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben.

Auch externe Hinweisgeber können der Meldestelle Verstöße melden.

Meldestelle

Ansprechperson: Jana Klingbeil

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

1. Nutzung der hierfür eingerichteten Briefkästen in den jeweiligen Einrichtungen

2. Kontakt per E-Mail an meldestelle@nestwaerme-berlin.de

3. Persönlic, auch per SMS: 0175 7120 945

Es ist hilfreich, wenn die Meldung/der Hinweis möglichst konkret ist.

  • Was ist passiert?
  • Welche Personen sind betroffen?
  • Wo hat sich der Vorfall ereignet und wie oft kam es dazu?

Externe Meldestelle

Nestwärme unterstützt rechtsrelevante Meldungen von Missständen und Regelverstößen ausdrücklich. Auch der Gesetzgeber empfiehlt die Nutzung interner Meldestellen, da Sachverhalte hier in der Regel besser und schneller aufgeklärt werden. Wir weisen dennoch darauf hin, dass Sie sich auch an übergeordnete Meldestellen wenden können, etwa an die Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html